Entstehungsgeschichte der Homburg:
1008
Die Brüder Adolph und Reinhard von Hohenberg siedeln in Franken und bauen auf dem Berge, zwischen Main und Wern die Burg Adolphsbühl.
1018
Adolph war vermählt mit Lisa von Hessen. Sein Bruder Reinhard, vermählt mit Anna von Trimburg, baut auf dem Setzberg (305 m ü. M.) zuerst eine kleinere Burg und nannte sie Hohenberg.
1028 - 1031
Zum besseren Schutz gegen Überfälle erweitert Reinhard die bestehende Burg und baute sie bis zu der heute in ihrem Umfange bekannten Größe aus.
1170
Erste urkundliche Erwähnung in einer bischöflichen Urkunde von "würzburgischen Ministerialen von Hohenberg"
1191
Dietrich verlässt das elterliche Haus als Geistlicher und wird Domherr in Würzburg.
1222
Der Stamm des Ritters Adolph von Hohenberg erlischt männlicherseits mit Jobst von Hohenberg auf Adolphsbühl. Er wurde beigesetzt im Nonnenkloster für den adligen Stand in Schönau. Später folgten ihm seine beiden Töchter nach und nahmen den Schleier und das Ordenskleid. Ritter Reinhard von Hohenberg, Erbauer und erster Eigentümer der Homburg, hatte einen Sohn namens Lobmann, von welchem Dietrich von Hohenberg abstammte. Dieser hinterließ einen Sohn namens Kurt der zwei Söhne Dietrich und Heinrich hatte.
1223 - 1225
wird Dietrich Fürstbischof von Würzburg und Herzog von Franken. In der Folgezeit erscheinen über Generationen die Hohenberger als Erbmarschälle am fürstbischöflichen Hofe in Würzburg des Herzogtums Frankens.
1290 
wird Ritter Dietrich von Hohenberg geboren. Dietrich der Jüngere und seine Ehefrau Elisabeth hatten keinen männlichen Erben.
1337
Sie verehelichten ihre Tochter Christina an Konrad von Bickenbach.
1342
Ritter Dietrich und seine Ehefrau Elisabeth errichten in der Homburg eine Kapelle mit einem Altar. Zum Dank schenkte ihnen der Würzburger Fürstbsichof am 13.08.1342 u. a. einen 2000 qm großen Weinberg.
1357
Ohne Aussicht auf weitere Nachkommen schließt Dietrich von Hohenberg mit seinem Schwiegersohn Konrad von Dickenbach einen Vertrag, in der er ihm die Mitregierung auf der Homburg einräumte. Die Vertragserweiterung umfasste sogar die Übergabe sämtlicher Güter, wobei für die Kirche auf der Homburg und in Adolphsbühl besondere Bedingungen bestanden. Die lebenslängliche Nutznießung aller übergebenen Güter und Besitzungen für sich und seine Gemahlin, hat sich Dietrich jedoch vorbehalten.
1364
Dietrichs Gemahlin Elisabeth stirbt. Noch im selben Jahr heiratet er Janette von Erbach. In der Hoffnung noch männliche Nachkommen zu bekommen und die zuvor abgeschlossenen Verträge mit seinem Schwiegersohn Konrad von Bickenbach wieder aufzuheben, will er sich die Mithilfe des Fürstbischofs sichern, der dann die neue Erbfolge durchsetzen sollte. Daher übergibt er dem Fürstbischof Albrecht II von Hohenlohe sein bisheriges Eigentum Hohenburg, die Veste nebst allen Zubehörungen als Ritter-Mannlehen.
1381
Dietrich stirbt im hohen Alter ohne noch einen männlichen Nachkommen zu erhalten verbittert, verspottet und zerstritten mit Familie, Tochter und Schwiegersohn. Die ganze Hinterlassenschaft fiel nunmehr doch der Tochter und dem Schwiegersohn zu. Mit diesem Dietrich erlosch endgültig die Reinhardsche Linie des ritterbürtigen Geschlechte derer von Hohenberg. Dietrich von Hohenberg hat mit der Vermählunng seines einzigen Kindes, der Tochter Christine, mit dem Konrad von Bickenbach gerade keinen glücklichen Wurf getan, sondern vielmehr den Ruin der ganzen Herrschaft Hohenberg eingeleitet. Die Adelsfamilie Bickenbach vom Rheinland herkommend, war stark verschuldet, und in die allgemeine Misere wurde nun auch noch die Herrschaft Hohenberg mit hineingerissen.
1383 
Konrad VIII. von Bickenbach, selbst schon alt, überließ nun mehr die Geschäfte seinen beiden längst großjährigen Söhnen Dietrich und Konrad IX von Bickenbach.Während erselber mit Gattin auf der Homburg wohnen blieb, hausten seine beiden Söhne mit Ihren Familien aber auf Adolphsbühl (heute Adelsberg).
1387
Konrad VIII von Bickenbach, Schwiegersohn von Dietrich von Hohenberg, stirbt. Die Söhne kommen überein, dass die Hohenburg dem Konrad IX von Bickenbach nunmehr allein gehören soll.
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