Die Geschichte von Sachsenheim
Kurzer historischer Rückblick
Der
Name "Sachsenheim" weist daraufhin, daß die ursprünglichen Bewohner aus Sachsen hier angesiedelt wurden. Nach den Aufzeichnungen im Archiv des historischen Vereins für Unterfranken Bd VI führte Karl der
Große im Jahre 798 tausend Sachsen mit Weibern und Kindern aus ihrem Heimatland und verteilte diese in Franken.
Durch dies Gewaltmaßregel, welche zum Brechen des Widerstandes der Sachsen gegen den Kaiser
betroffen wurde, dürfte der Sachsenheim mit vertriebenen Sachsen besetzt worden sein. Ursprünglich hieß die Niederlassung "Sassen".
Die erste urkundlich bezeugte Grundherrschaft in Sachsenheim,
wird 1277 genannt. In diesem Jahr erwarb das Kloster Schönau das gut zu "Sassen" (heute Sachsenheim) von Heinrich von Rumrod. Geschichtlich bedeutsam war für Sachsenheim das Jahr 1732. In diesem Jahr
verlegte der letzte Amtskeller der Burg Homburg seinen Amtssitz, nach dem die Burg ausgebrannt war, nach Sachsenheim.
Die im Zuge der Verwaltungsverlegung von Amtskeller Mohr 1732 in Sachsenheim errichteten
Gebäude fallen heute noch, wegen der Wucht und Größe ihrer Ausführung, jedem Besucher in die Augen, ja beben dem ganzen Ort mit seinen Anlagen, ein eigenes festungsähnliches Gepräge. als Amtsgebäude diente das
heutige, im gegenwärtigen Zeitpunkt noch bestehende Gebäude des ehemaligen Gasthauses "Zum Löwen".
Am Türsturz ist das Wappen des Fürstbischofs Friedrich Karl von Schönborn in Stein gemeißelt,
darunter steht die Jahreszahl 1732. Charakteristisch für das ehemalige Amtsgeäude ist der Fenstersturz. die Keilsteine sind mit Muscheln und Akanthen verziert.
Das stattliche Haus mit der breiten Treppe
und dem Steingeländer, den dicken Mauern und den vergitterten Fenstern ist heute wieder prächtig restauriert und dient der gesamten Ortschaft zur Zierde. Das rundbogige Hoftor mit Sandsteinfigur "St.
Maria" enthält die Inschrift: "A. Mohr Cellar". Neben dem Amtssitz des letzten Amtskellers dient das Gebäude dem Landgericht Gemünden als Dienstgebäude. Das Landgericht wurde im Jahre 1838 nach
Gemünden verlegt.
Durch das Gemeindeedikt von 1818 wurde Sachsenheim, das bisher mit Gössenheim ein politische Gemeinde mit einer gemeinsamen Gemarkung bildete, eine selbständige Gemeinde. Mit Beschluß des
königl. Landgerichtes Gemünden vom 18. Januar 18225 wurde die Gemarkung nach der Einwohnerzahl geteilt. Sachsen erhielt 1/3 und Gössenheim 2/3 der Gemarkungsfläche. Die Bewohner blieben Eigentümer ihrer bisherigen
Grundstücke.
Rund 150 Jahre war nun die Gemeinde Sachsenheim selbständig. Im Zuge der großen Gebietsreform wurde mit Beschluß der Regierung von Unterfranken vom 22.12.1971 mit Wirkung vom 01.01.1972
Sachsenheim als Ortsteil in die Gemeinde Gössenheim.